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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Stellungnahme

  • Elektromagnetische Felder
  • Strahlenexposition der Bevölkerung

Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus - Technische Aspekte und biologische Wirkungen im oberen Frequenzbereich (FR2, oberhalb von ca. 24 GHz)

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 339. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28. Oktober 2025

Bekanntmachung im BAnz AT 24.02.2026 B1

DE [PDF, 2 MB]

URN: urn:nbn:de:101:1-2601211439391.801946877675

 

Es wird überprüft, ob der 5G-Mobilfunk neue Aspekte im Strahlenschutz mit sich bringt

  • Der 5G-Mobilfunk im oberen Frequenzbereich FR2 ist den bisher eingesetzten Mobilfunksystemen (insbesondere LTE und 5G im unteren Frequenzbereich FR1) technisch sehr ähnlich. Er nutzt aber andere Funkfrequenzen und modernere Antennentechnologien, die im Frequenzbereich FR1 nur oberhalb von 3 GHz verwendet werden. Wenn sich biologische Wirkungen auf den Menschen dadurch ändern, müssten eventuell Regelungen für Grenzwerte angepasst werden. 

    • Welche technischen Neuerungen bringt der 5G-Mobilfunk im oberen Frequenzbereich FR2?

    • Wie ist der aktuelle Stand der Forschung zu den biologischen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern, die beim Mobilfunk im Bereich des FR2 entstehen?

    • Ändert sich dadurch die wissenschaftliche Bewertung möglicher Einflüsse auf die Gesundheit?

    • Haben die Grundlagen, auf denen die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung basieren, weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit?

    • Kürzere Wellenlängen und geänderte Antennentechnik mit einer stärkeren Strahlfokussierung führen beim 5G-Mobilfunk im Frequenzbereich FR2 dazu, dass die Ausbreitung der Funkwellen und die Strahlungsaufnahme im Körpergewebe sich im Vergleich zum FR1 unterscheiden. Die Immissionen sind räumlich variabler und in Zeiten geringer Auslastung niedriger als im Frequenzbereich FR1 unterhalb von 3 GHz.

    • Die elektromagnetischen Felder im FR2 dringen nur wenig in das Körpergewebe ein. Die Haut und die Hornhaut des Auges könnten von eventuellen Einwirkungen betroffen sein. Von noch laufenden Forschungsprojekten werden Antworten auf zurzeit offene Fragen erwartet.

    • Bisherige Kenntnisse deuten nicht darauf hin, dass es im FR2 andere, potenziell negative, biologische Wirkungen gibt als bereits bekannte Temperatureffekte im Körpergewebe. 

    • Schlussfolgerungen bezüglich möglicher gesundheitsrelevanter Auswirkungen bei Einhaltung der in Deutschland geltenden Grenzwerte im FR2 sind zurzeit noch nicht möglich. Die Datenlage aus derzeit wenigen wissenschaftlichen Studien zum FR2 ist hierfür nicht ausreichend.

    • Für Betreiber von privaten 5G-Campusnetzen sollten mehr Informationen zur Sicherstellung des Schutzes von Personen im Umfeld von Funkantennen bereitgestellt werden.

Abstract

In Deutschland wurde im Jahr 2019 mit der Einführung des Mobilfunks der fünften Generation (5G) begonnen. Dies ist die konsequente Weiterentwicklung der bisherigen digitalen zellulären Mobilfunksysteme 2G, 3G und 4G, welche alle mittels der Aussendung hochfrequenter elektromagnetischer Felder arbeiten. Der 5G-Mobilkommunikationsstandard bietet neue, über Sprachkommunikation und Breitband-Datenübertragung hinausgehende Möglichkeiten und wird daher als Kerntechnologie für die Digitalisierung der Industrie, automatisierte und vernetzte Verkehrssysteme, Internet der Dinge und viele andere technische Entwicklungen angesehen.

Vor diesem Hintergrund hat die Strahlenschutzkommission eine Gesamtbeurteilung der Wirkung elektromagnetischer Felder des 5G-Mobilfunks auf den Menschen vorgenommen, insbesondere auch im Vergleich zu den bereits seit längerem in Betrieb befindlichen Mobilfunknetzen. Hierbei wurde weiterer Forschungsbedarf identifiziert. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Bewertung des aktuellen Standes der Forschung bezüglich negativer gesundheitlicher Wirkungen durch hochfrequente Felder des Mobilfunks sowie auf Möglichkeiten zur Minimierung der Exposition der Bevölkerung und zur regulativen Behandlung von Mobilfunknetzen bzgl. der Exposition der Bevölkerung gelegt.

Nachdem sich eine im März 2022 veröffentlichte, erste Stellungnahme mit dem 5G-Mobilfunk im bereits seit vielen Jahren zum Teil intensiv für die Mobilkommunikation genutzten Frequenzbereich bis etwa 7 Gigahertz (Frequency Range 1, FR1) befasste, nimmt die Strahlenschutzkommission in der nun vorliegenden zweiten Stellungnahme eine Bewertung der technischen Aspekte und biologischen Wirkungen von 5G-Anwendungen im zukünftig gegebenenfalls intensiver genutzten Frequenzbereich oberhalb von etwa 24 Gigahertz (FR2) vor. Somit sind die erste und die zweite Stellungnahme als ein zusammenhängendes Dokument zu verstehen.

Als Ergebnis der zweiten Stellungnahme stellt die Strahlenschutzkommission fest, dass die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht belastbare Datenlage noch keine Schlussfolgerungen bezüglich möglicher gesundheitsrelevanter Auswirkungen einer Exposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder im FR2 unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte zulässt. Die aktuell vorliegenden Daten deuten allerdings nicht darauf hin, dass es im FR2 andere potenziell negative biologische Wirkungen gibt als die, welche auf thermischen Effekten im Körpergewebe basieren und grundsätzlich bereits aus dem FR1 bekannt sind.

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Publikation zitieren

Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus - Technische Aspekte und biologische Wirkungen im oberen Frequenzbereich (FR2, oberhalb von ca. 24 GHz), verabschiedet in der 339. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28.10.2025. urn:nbn:de:101:1-2601211439391.801946877675

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