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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Empfehlung

  • Berufliche Strahlenexposition
  • Strahlenexposition der Bevölkerung
  • Strahlenrisiko

Effekte nach pränataler Strahlenexposition

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 339. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28. Oktober 2025

Bekanntmachung im Bundesanzeiger BAnz AT 15.05.2026 B3

DE [PDF, 3 MB]

EN [PDF, 3 MB]

URN: urn:nbn:de:101:1-2604211015530.984164391933

 

Welche Effekte hat eine Strahlenexposition in der Schwangerschaft auf das Kind?

  • Die SSK hat sich mit den Effekten einer Strahlenexposition in der Schwangerschaft zuletzt im Jahr 1984 beschäftigt. Jetzt hat die SSK überprüft, ob die damals formulierten Empfehlungen unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage noch Bestand haben können.

    • Gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Einfluss einer Strahlenexposition in der Schwangerschaft auf die Entwicklung von Krebs und Nicht-Krebs-Effekten wie zum Beispiel Entwicklungsstörungen?
    • Gibt es Erkenntnisse zur Dosis-Wirkungs-Beziehung für die verschiedenen Effekte oder Hinweise auf eine Schwellendosis (Dosis, unterhalb derer kein Effekt zu erwarten ist)?
    • Müssen die 1984 formulierten Empfehlungen unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst werden?
    • Die seit 1984 hinzugekommenen Erkenntnisse haben dazu beigetragen, dass die Mechanismen, die den beobachteten Effekten zugrunde liegen könnten, besser verstanden werden. Sie liefern aber keinen Anlass für eine Änderung der bisherigen Empfehlungen.
    • Es wird empfohlen, den Grenzwert für die Organ-Äquivalentdosis am Uterus von 2 mSv pro Monat für gebärfähige Personen, die beruflich strahlenexponiert sind, beizubehalten.
    • Weiterhin sollte die maximale Uterus-Dosis, die eine beruflich exponierte schwangere Person vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu deren Ende erhalten darf, auf 1 mSv begrenzt bleiben.
    • Die Durchführung von radiodiagnostischen oder vor allem radiotherapeutischen Maßnahmen während der Schwangerschaft bedürfen der sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiken. Von Notfallsituationen abgesehen, sollten Entscheidungen über solche Maßnahmen in einem Gespräch zwischen Ärztin oder Arzt und schwangerer Person getroffen werden. Dieses sollte durch ein interdisziplinäres Konsil vorbereitet werden.

Abstract

Eine Strahlenexposition in der Schwangerschaft kann grundsätzlich zwei unterschiedliche Gesundheitsschäden für das Kind hervorrufen: Zum einen können Entwicklungsstörungen auftreten, die sich während der Schwangerschaft oder in der Kindheit manifestieren (Frühabort, Fehlbildungen, Störungen der Gehirnentwicklung), zum anderen können bösartige Erkrankungen wie Leukämien und Krebs entstehen, die erst Jahre bis Jahrzehnte später auftreten.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat das „Strahlenrisiko während der pränatalen Entwicklung des Menschen“ zuletzt im Jahre 1984 in einer Empfehlung bewertet und festgestellt, dass die Dosisgrenzwerte, wie sie in der Strahlenschutzverordnung festgelegt wurden, „einen hinreichenden Schutz auch für das sich in utero entwickelnde Leben gewährleisten“. Es sollte nun überprüft werden, ob unter Berücksichtigung von neueren epidemiologischen Studien und tierexperimentellen Untersuchungen, die Empfehlungen der SSK aus dem Jahr 1984 beibehalten werden können.

Am 24. Juni 2021 bat das Bundesumweltministerium die SSK, sich mit den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen von gesundheitlichen Auswirkungen pränataler Strahlenexposition zu befassen. In die Beratungen der SSK wurden die aktuellen epidemiologischen Studien und tierexperimentellen Untersuchungen berücksichtigt. Die eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich mit den Dosis-Wirkungsbeziehungen und dem Vorliegen von Schwellenwerten spezifisch für die Endpunkte Krebserkrankungen und kognitive Effekte beschäftigt. Dabei stellte sich heraus, dass die seit 1984 hinzugekommene Literatur zwar zur Klärung der Mechanismen, die den beobachteten Effekten zugrunde liegen könnten, beigetragen hat, aber keine konkreten Anhaltspunkte für eventuell nötige Änderungen der bisher existierenden Empfehlungen liefert.

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Publikation zitieren

Strahlenschutzkommission (SSK). Effekte nach pränataler Strahlenexposition, verabschiedet in der 339. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28.10.2025. URN: urn:nbn:de:101:1-2602031438313.081880359679

 

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