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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Empfehlung

  • Berufliche Strahlenexposition
  • Strahlenrisiko

Regelung der Weiterbeschäftigung von Personen im Kontrollbereich, die die Berufslebensdosis von 400 mSv überschreiten (§ 88 (10) StrlSchV)

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 128. Sitzung der SSK am 08./09. Dezember 1994
Veröffentlicht im BAnz Nr. 240 vom 21. Dezember 1995

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Abstract

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