Veröffentlicht am 08. Dezember 1994
• Empfehlung
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Berufliche Strahlenexposition
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Strahlenrisiko
Regelung der Weiterbeschäftigung von Personen im Kontrollbereich, die die Berufslebensdosis von 400 mSv überschreiten (§ 88 (10) StrlSchV) Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der