Schutzstrategien bei Nuklearwaffeneinsatz - Verwendung von Atemschutzmasken zum Schutz der Bevölkerung bei Explosion nuklearer Waffen
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 323. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 03.02.2023
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- Publikation "Protection strategies in case of a nuclear detonation - Use of respirators to protect the population after the explosion of a nuclear weapon" Herunterladen EN PDF, 116KB, barrierefrei/barrierearm
Information
Hilft es, Atemschutzmasken nach einer Nuklearwaffenexplosion zu tragen?
Warum hat sich die SSK mit dem Thema befasst?
Durch den Krieg auf dem Staatsgebiet der Ukraine ist die Gefahr eines Nuklearwaffeneinsatzes in Europa gestiegen.
Welche Fragen werden behandelt?
- Welche Schutzmaßnahmen für die Bevölkerungen empfiehlt die SSK nach einem Nuklearwaffeneinsatz?
- Ist es sinnvoll, nach einem Nuklearwaffeneinsatz Atemschutzmasken zu tragen?
Was sind die Kernaussagen der SSK zu diesem Thema?
- Innen- bzw. Schutzräumen aufsuchen oder in Gebäuden verbleiben (Fenstern und Türen schließen, Belüftung abstellen) sind vorrangige Maßnahmen des Selbstschutzes nach einem Nuklearwaffeneinsatz.
- FFP2-Masken sollten getragen werden, wenn in Innenräumen ein Radioaktivitätseintrag mit der Außenluft nicht ausreichend verhindert werden kann oder wenn Innen- bzw. Schutzräume verlassen werden müssen.
- Alle Bürgerinnen und Bürger sollten FFP 2-Masken vorhalten. Diese Masken können die Aufnahme von radioaktiven Partikeln bei Nuklearexplosionen reduzieren. Die Maskenanwendung darf jedoch nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen.
- Für Kinder stehen derzeit keine genormten und zertifizierten FFP-Masken zur Verfügung. Die SSK weist darauf hin, dass laufende Vorhaben zur Normung und Zertifizierung dringend abgeschlossen werden sollten. Falls Erkenntnisdefizite, z. B. in Bezug auf die Atemphysiologie von Kindern bestehen, sind diese durch geeignete Forschungsvorhaben umgehend zu beseitigen.
- Für Kinder können zertifizierte medizinische Atemschutzmasken in kleinen Größen einen sinnvollen Notbehelf darstellen. Sie sollten aber insbesondere bei Kleinkindern unter zwei Jahren nicht unbeaufsichtigt oder über einen längeren Zeitraum angewendet werden.
Abstract
Im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde die SSK durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) um eine Bewertung gebeten, inwiefern die verschiedenen für radiologische Notfälle vorgeplanten Schutzmaßnahmen auch im Falle eines Nuklearwaffeneinsatzes effektiv und aus radiologischer Sicht angemessen sein können.
Im Februar 2023 hat die SSK eine Empfehlung zur Verwendung von Atemschutzmasken und zu weiteren Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung bei nuklearen Notfällen durch Explosion von Kernwaffen verabschiedet.
Sie hat dabei betont, dass die vorrangigen Maßnahmen des Selbstschutzes das Aufsuchen von Innen- bzw. Schutzräumen oder das Verbleiben in Gebäuden (bei geschlossenen Fenstern und Türen sowie abgestellter Belüftung) sind, und bekräftigt, dass die Einnahme von Iodtabletten (Iodblockade) wegen der geringen Freisetzung von radioaktiven Iodisotopen im Verhältnis zur insgesamt freigesetzten Aktivitätsmenge keine primär zu erwägende Schutzmaßnahme ist.
FFP 2-Masken können die Aufnahme von radioaktiven Partikeln bei Nuklearexplosionen reduzieren, insbesondere bei unzureichendem Schutz vor Radioaktivitätseintrag in Innenräume oder bei der Notwendigkeit, Innen- bzw. Schutzräume verlassen zu müssen. Die Maskenanwendung darf jedoch nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen.