Veröffentlicht am: Empfehlung
- Berufliche Strahlenexposition
Anforderungen an die Kontaminationskontrolle beim Verlassen eines Kontrollbereiches (§ 44 StrlSchV)
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 177. Sitzung der SSK am 28. Februar / 01. März 2002
Veröffentlicht im BAnz Nr. 143a vom 03. August 2002
Abstract
Mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) im Jahr 2001 wurden auch die Vorschriften zur Kontaminationskontrolle wesentlich geändert. So wurden anstelle der Grenzwerte der Flächenkontamination ein neuer, nuklidspezifischer Satz von Werten für die Oberflächenkontamination sowie massenspezifische Werte für die Kontaminationskontrolle an beweglichen Gegenständen eingeführt. Als Dosiskonzept wurde für die Herleitung dieser Werte das so genannte de-minimis-Konzept verwendet, wonach eine Dosis im Bereich von einigen 10 µSv als nicht regelungswürdig eingestuft wird. Aufgrund dieser Änderungen war eine Überarbeitung der Empfehlung der Strahlenschutzkommission vom 9./10. Dezember 1993 zu den "Anforderungen an die Kontaminationskontrolle beim Verlassen eines Kontrollbereiches" notwendig. Bei der Überarbeitung wurden darüber hinaus Änderungen des Standes von Wissenschaft und Technik berücksichtigt. Die jetzt vorliegende Empfehlung ersetzt die gleichnamige Empfehlung der Strahlenschutzkommission aus dem Jahr 1993.
Die Empfehlung wurde durch eine Arbeitsgruppe des Ausschusses "Strahlenschutztechnik" der Strahlenschutzkommission erarbeitet und von der Strahlenschutzkommission in der 177. Sitzung am 28. Februar / 01. März 2002 verabschiedet. Sie wurde als Heft 34 in der Reihe „Berichte der Strahlenschutzkommission“ veröffentlicht.
Hinweis:
Dieses Beratungsergebnis aus dem Jahr 2002 bezieht sich auf inzwischen nicht mehr gültige Rechtsvorschriften und technische Regeln.
Am 31. Dezember 2018 trat die Neufassung der StrlSchV in Kraft. Damit wurde § 44 StrlSchV (2001) durch §§ 57 und 58 StrlSchV (2018) ersetzt.