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Ein Beratungsgremium des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit

Veröffentlicht am: Empfehlung

  • Berufliche Strahlenexposition
  • Spezielle Fragen

Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015
Veröffentlicht im BAnz AT 23. November 2015 B6

DE (nicht barrierefrei) [PDF, 2 MB]

EN (nicht barrierefrei) [PDF, 2 MB]

Abstract

Gemäß der Richtlinie 2013/59/Euratom, die von den Mitgliedsstaaten bis 6. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sind für den Grenzwert der effektiven Dosis einer Einzelperson der Bevölkerung von 1 mSv im Kalenderjahr alle solchen Tätigkeiten zu berücksichtigen, welche der behördlichen Zulassung durch ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren unterliegen. Hingegen sind Expositionen durch Stoffe, die aus der behördlichen Kontrolle entlassen sind sowie Tätigkeiten, die von der behördlichen Kontrolle freigestellt sind, nicht zu berücksichtigen.
Die Strahlenschutzkommission empfiehlt, in einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Tätigkeiten“ festzulegen, wie der Grenzwert für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten bei der behördlichen Zulassung von Tätigkeiten berücksichtigt werden kann und welchen Einfluss er auf die Abschätzung von Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung sowie die Bewertung ihrer Ergebnisse haben sollte.

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