Mobilfunk und Kinder
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 213. Sitzung der SSK am 05./06. Dezember 2006
Abstract
Die Nutzung von Mobiltelefonen („Handys“) hat in den letzten Jahren nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch besonders bei Kindern und Jugendlichen stark zugenommen.
Die Frage, ob Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen in Hinblick auf die Nutzung des Mobilfunks eines erhöhten Schutzes bedürfen, wird immer häufiger gestellt. Es wird argumentiert, dass diese im Laufe ihres Lebens erheblich länger den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks ausgesetzt seien und nicht ausgeschlossen werden könne, dass der jugendliche Organismus empfindlicher als der des Erwachsenen reagiert. Daher ist es notwendig, sich mit möglichen Auswirkungen des Mobilfunks speziell auf die kindliche Gesundheit zu beschäftigen. Die Strahlenschutzkommission hat sich dieses Themas angenommen und ist dabei zu folgenden Schlussfolgerungen gelangt:
- Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen belegen zwar eine tendenziell höhere Absorption in Kinderköpfen, die Unterschiede zu Erwachsenen nehmen jedoch bereits nach den ersten Lebensjahren stark ab und sind bei 5jährigen bereits kleiner als die interpersonellen Variationen.
- Die wenigen bisherigen Untersuchungen an Kindern ab 5 Jahren ergeben keine belastbaren Hinweise auf eine erhöhte Empfindlichkeit des Organismus von Kindern und Jugendlichen.
- Die gegenwärtige epidemiologische Literatur enthält keine belastbaren Daten, mit denen sich Gesundheitsschädigungen durch langzeitige Einwirkungen von Mobilfunkfeldern belegen ließen. Studien speziell zu Kindern existieren nicht.
- In Bezug auf mögliche Einflüsse auf die körperliche oder geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Mobilfunkfelder liegen bisher keine wissenschaftlichen Untersuchungen vor. Eine Beeinflussung kognitiver Funktionen ist bei Erwachsenen nicht belegt.
Die SSK stellt fest, dass erst wenige Studien über potentielle gesundheitliche Auswirkungen des Mobilfunks auf Kinder und Jugendliche vorliegen und die gegenwärtige Datenlage keine wissenschaftlich fundierten Aussagen über mögliche altersspezifische Gesundheitsgefährdungen erlaubt. Aus dem Fehlen von belastbaren Untersuchungen kann weder auf ein erhöhtes noch auf ein vermindertes Risiko geschlossen werden.
Auch wenn nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine höhere Empfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen gegenüber Hochfrequenzfeldern festgestellt werden kann, hält es die SSK u.a. wegen der längeren Lebenszeitexposition für diese Personengruppe und dem in Zukunft zu erwartenden Anstieg der Mobilfunkanwendungen für ratsam, Empfehlungen zur Verringerung der Exposition zu beachten. Hierzu spricht die SSK in der Stellungnahme eine Reihe von Empfehlungen aus.
Die SSK hebt hervor, dass diese Stellungnahme nicht als Befürwortung einer verstärkten Mobilfunknutzung durch Kinder und Jugendliche ausgelegt oder als Werbeargument verwendet werden kann.
Diese Stellungnahme ist in Band 61 der Reihe "Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission" enthalten.