Fragestellungen zu Aufbau und Betrieb von Notfallstationen
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 268. Sitzung der SSK am 13. Februar 2014
Veröffentlicht im BAnz AT 21. Mai 2014 B3
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Abstract
Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk kann es erforderlich werden, zur Überprüfung der Strahlenexposition und zur Durchführung von Hilfsmaßnahmen (z. B. Dekontamination) Notfallstationen einzurichten. Einrichtung und Betrieb von Notfallstationen obliegen den Ländern und sind in den besonderen Katastrophenschutzplänen festgelegt.
Im Zuge der Auswertung der Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall in Fukushima durch die länderoffene Arbeitsgruppe „Fukushima“ hat ein Arbeitskreis der Innenministerkonferenz beschlossen, einheitliche Standards für den Betrieb von Notfallstationen zu erarbeiten und in diesem Zusammenhang im Einvernehmen mit dem BMUB Fragen zu folgenden Themen an die SSK herangetragen:
- Richtwerte für die Dekontamination von Personen,
- Messgeräte für Kontaminationskontrolle und Schilddrüsenmessung,
- Lenkung der betroffenen Personen in der Notfallstation,
- Vorgehensweise bei der Dekontamination der betroffenen Personen,
- Schutzausrüstungen und -maßnahmen für den Schutz der Einsatzkräfte,
- Dekontamination von Tieren und Fahrzeugen und
- Dosisabschätzung.