Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 268. Sitzung der SSK am 13./14. Februar 2014
Veröffentlicht im BAnz AT 21. Mai 2014 B4
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Abstract
Ausgehend von den in Zusammenhang mit dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima gewonnenen Erkenntnissen hat die SSK die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz in Deutschland und das dazugehörige Regelwerk einer Überprüfung unterzogen. Dabei wurde die Festlegung des für die Notfallplanung zugrundeliegenden Unfallspektrums stärker an den potenziellen Auswirkungen als an der berechneten Eintrittswahrscheinlichkeit von Unfällen orientiert. Im Zuge dieser Überprüfung hat sich ergeben, dass eine Änderung der Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken notwendig ist.